Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Angebote
der IAZI, Informations- und Ausbildungszentrum für Immobilien AG
(nachfolgend IAZI) sowie für Verträge zwischen IAZI und ihren
Auftraggebern (Kunden), sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung
oder in den Vertragsunterlagen auf diese AGB verwiesen wird. Sie bilden
einen integralen Bestandteil der Verträge und Angebote. Bei
Widersprüchen gehen die Bestimmungen im Vertragstext diesen AGB vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Angebote
der IAZI, Informations- und Ausbildungszentrum für Immobilien AG
(nachfolgend IAZI) sowie für Verträge zwischen IAZI und ihren
Auftraggebern (Kunden), sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung
oder in den Vertragsunterlagen auf diese AGB verwiesen wird. Sie bilden
einen integralen Bestandteil der Verträge und Angebote. Bei
Widersprüchen gehen die Bestimmungen im Vertragstext diesen AGB vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil.
2 Form
Zu ihrer Gültigkeit bedürfen alle Vereinbarungen (inkl. nachträgliche
Änderungen, Nebenabreden und Zusicherungen) der Vertragsparteien der
Schriftform. Der Schriftform gleichgestellt sind andere Formen der
Übermittlung, die einen Nachweis in Textform ermöglichen (z.B. E-Mail).
Zu ihrer Gültigkeit bedürfen alle Vereinbarungen (inkl. nachträgliche
Änderungen, Nebenabreden und Zusicherungen) der Vertragsparteien der
Schriftform. Der Schriftform gleichgestellt sind andere Formen der
Übermittlung, die einen Nachweis in Textform ermöglichen (z.B. E-Mail).
3 Gültigkeit von Angeboten
Ohne anders lautende Vereinbarung sind Angeboten 30 Tage ab dem
Ausstellungsdatum gültig.
Ohne anders lautende Vereinbarung sind Angeboten 30 Tage ab dem
Ausstellungsdatum gültig.
4 Vertragsgegenstand
IAZI entwickelt, betreibt, wartet und supportet diverse IT-Lösungen und
bietet diverse Services für ihre Kunden an. Fokus liegt hier auf der
Immobilienbewertung sowie anderen Lösungen/Dienstleistungen, die den
Immobilienmarkt unterstützen.
Für unsere IT-Lösungen gelten die folgenden Punkte:
▪ Unter Entwicklung versteht IAZI die kontinuierliche Verbesserung und
Weiterentwicklung der Software, das Hinzufügen von Modulen, oder das
Erweitern der Funktionen.
▪ Unter Betrieb versteht IAZI die Zurverfügungstellung der IT-Lösung,
deren Aufrechterhaltung und das Zugänglichmachen für Anwender.
▪ Unter Wartung und Support versteht IAZI die Analyse und Diagnose
allfälliger Fehler und deren Behebungen innerhalb der Software in den
Servicezeiten: Montag – Freitag, 08:00-12.00 und 13:30-17:00,
ausgenommen nationale und lokale Feiertage, bzw. Updates der Module
der IT-Lösung nach Information und Absprache mit dem Kunden.
IAZI entwickelt, betreibt, wartet und supportet diverse IT-Lösungen und
bietet diverse Services für ihre Kunden an. Fokus liegt hier auf der
Immobilienbewertung sowie anderen Lösungen/Dienstleistungen, die den
Immobilienmarkt unterstützen.
Für unsere IT-Lösungen gelten die folgenden Punkte:
▪ Unter Entwicklung versteht IAZI die kontinuierliche Verbesserung und
Weiterentwicklung der Software, das Hinzufügen von Modulen, oder das
Erweitern der Funktionen.
▪ Unter Betrieb versteht IAZI die Zurverfügungstellung der IT-Lösung,
deren Aufrechterhaltung und das Zugänglichmachen für Anwender.
▪ Unter Wartung und Support versteht IAZI die Analyse und Diagnose
allfälliger Fehler und deren Behebungen innerhalb der Software in den
Servicezeiten: Montag – Freitag, 08:00-12.00 und 13:30-17:00,
ausgenommen nationale und lokale Feiertage, bzw. Updates der Module
der IT-Lösung nach Information und Absprache mit dem Kunden.
5 Rechte und Pflichten der Parteien
IAZI verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen
Auftragserfüllung. Sie informiert den Kunden regelmässig über den
Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihm schriftlich alle Umstände an, welche
die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen können.
IAZI setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ein. Werden in der Vereinbarung im Hinblick auf das
Erbringen der Dienstleistungen Personen namentlich benannt, sorgt IAZI
dafür, dass diese so weit als möglich einbezogen werden. IAZI ist berechtigt,
diese Personen durch andere Personen mit gleichwertigen Fähigkeiten zu
ersetzen.
Der Kunde stellt IAZI zeitgerecht und ohne besondere Aufforderung alle für
das Erbringen der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und
Informationen zur Verfügung. IAZI geht davon aus, dass die zur Verfügung
gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und die darin
enthaltenen Informationen korrekt sind. Sofern nichts Gegenteiliges
vereinbart ist, ist IAZI nicht verpflichtet, diese Informationen auf ihre
Richtigkeit, Vollständigkeit oder auf allfällige Widersprüche zu überprüfen.
An den Kunden übermittelte Informationen und Bewertungsberichte dürfen
nicht ohne schriftliche Zustimmung der IAZI AG an Dritte ausgehändigt
werden.
Zur Einhaltung der vereinbarten Frist durch IAZI wird die termingerechte
Erfüllung aller Leistungen des Kunden vorausgesetzt (z.B. Zustellung der
notwendigen Unterlagen).
IAZI verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen
Auftragserfüllung. Sie informiert den Kunden regelmässig über den
Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihm schriftlich alle Umstände an, welche
die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen können.
IAZI setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ein. Werden in der Vereinbarung im Hinblick auf das
Erbringen der Dienstleistungen Personen namentlich benannt, sorgt IAZI
dafür, dass diese so weit als möglich einbezogen werden. IAZI ist berechtigt,
diese Personen durch andere Personen mit gleichwertigen Fähigkeiten zu
ersetzen.
Der Kunde stellt IAZI zeitgerecht und ohne besondere Aufforderung alle für
das Erbringen der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und
Informationen zur Verfügung. IAZI geht davon aus, dass die zur Verfügung
gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und die darin
enthaltenen Informationen korrekt sind. Sofern nichts Gegenteiliges
vereinbart ist, ist IAZI nicht verpflichtet, diese Informationen auf ihre
Richtigkeit, Vollständigkeit oder auf allfällige Widersprüche zu überprüfen.
An den Kunden übermittelte Informationen und Bewertungsberichte dürfen
nicht ohne schriftliche Zustimmung der IAZI AG an Dritte ausgehändigt
werden.
Zur Einhaltung der vereinbarten Frist durch IAZI wird die termingerechte
Erfüllung aller Leistungen des Kunden vorausgesetzt (z.B. Zustellung der
notwendigen Unterlagen).
6 Gewährleistungen und Mängel
IAZI gewährleistet, dass die von ihr erbrachten Leistungen und die von ihr
entwickelten, betriebenen, gewarteten und supporteten IT-Lösungen
▪ Keine Mängel, Störungen oder Fehler aufweisen, welche die Nutzung
aufheben oder beschränken
▪ Den Spezifikationen und Anforderungen des Einzelvertrages
entsprechen
▪ Dem aktuellen Stand der Technik entsprechen
▪ Guten Geschäftspraktiken und den rechtlichen, gesetzlichen und
regulatorischen Anforderungen entsprechen
Die Leistungen oder die IT-Lösungen sind mangelhaft, falls sie die
vereinbarten Anforderungen nicht aufweisen oder vom vereinbarten
Funktionsumfang abweichen.
Die Gewährleistungsfrist entspricht der Vertragslaufzeit des Einzelvertrages.
Mängel können während der Gewährleistungsfrist jederzeit und nicht
fristgebunden gemeldet werden. IAZI behebt die Mängel innert einer
nützlichen und fairen Frist, die zwischen IAZI und dem Kunden vereinbart
wird. Falls das Beheben der Mängel nicht fristgerecht gelingt und IAZI für die
Mängel verantwortlich ist, kann eine angemessene Minderung der
Vergütung vereinbart werden. Eine Behebung der Mängel durch Dritte ist
ausgeschlossen.
Falls IAZI für die Mängel nachweislich nicht verantwortlich ist, vergütet der
Kunde IAZI den effektiven Aufwand nach den im betreffenden Einzelvertrag
vereinbarten Stundensätzen.
Der Kunde hat die Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und innert 14
Tagen seit deren Erhalt allfällige Beanstandungen IAZI schriftlich bekannt zu
geben. Unterlässt er dies, gelten die Auftragsergebnisse als genehmigt.
IAZI gewährleistet, dass die von ihr erbrachten Leistungen und die von ihr
entwickelten, betriebenen, gewarteten und supporteten IT-Lösungen
▪ Keine Mängel, Störungen oder Fehler aufweisen, welche die Nutzung
aufheben oder beschränken
▪ Den Spezifikationen und Anforderungen des Einzelvertrages
entsprechen
▪ Dem aktuellen Stand der Technik entsprechen
▪ Guten Geschäftspraktiken und den rechtlichen, gesetzlichen und
regulatorischen Anforderungen entsprechen
Die Leistungen oder die IT-Lösungen sind mangelhaft, falls sie die
vereinbarten Anforderungen nicht aufweisen oder vom vereinbarten
Funktionsumfang abweichen.
Die Gewährleistungsfrist entspricht der Vertragslaufzeit des Einzelvertrages.
Mängel können während der Gewährleistungsfrist jederzeit und nicht
fristgebunden gemeldet werden. IAZI behebt die Mängel innert einer
nützlichen und fairen Frist, die zwischen IAZI und dem Kunden vereinbart
wird. Falls das Beheben der Mängel nicht fristgerecht gelingt und IAZI für die
Mängel verantwortlich ist, kann eine angemessene Minderung der
Vergütung vereinbart werden. Eine Behebung der Mängel durch Dritte ist
ausgeschlossen.
Falls IAZI für die Mängel nachweislich nicht verantwortlich ist, vergütet der
Kunde IAZI den effektiven Aufwand nach den im betreffenden Einzelvertrag
vereinbarten Stundensätzen.
Der Kunde hat die Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und innert 14
Tagen seit deren Erhalt allfällige Beanstandungen IAZI schriftlich bekannt zu
geben. Unterlässt er dies, gelten die Auftragsergebnisse als genehmigt.
7 Datenschutz
IAZI verarbeitet die Daten des Kunden zweck- und verhältnismässig.
IAZI hält bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten die Datenschutzgesetzgebung
(inkl. Geheimhaltungspflichten) ein.
IAZI leitet ein Begehren eines Dritten, Auskünfte über den Inhalt der von
dieser Vereinbarung betroffenen Datensammlungen des Kunden zu
erteilen, unverzüglich an den Kunden weiter und enthält sich – soweit
gesetzlich zulässig – einer eigenen Auskunftserteilung und macht den
Dritten auf das Auskunftsrecht gegenüber dem Kunden, im Sinne der
Datenschutzgesetzgebung, aufmerksam und unterstützt den Kunden bei
der Beantwortung des Auskunftsgesuches vollumfänglich.
IAZI löscht sämtliche Daten des Kunden gemäss dem aktuellen Stand der
Technik unwiederherstellbar, falls das Löschen aus technischen oder
vertraglichen Gründen notwendig ist.
IAZI behandelt alle durch den Zugriff auf die Kundendaten bekannt
werdenden Informationen streng vertraulich und nach den anwendbaren
gesetzlichen Vorschriften.
IAZI lässt den Zugang zu Applikationen und Daten ausschliesslich durch
berechtigtes und qualifiziertes Personal zu und verhindert den Zugriff von
IAZI AG – CIFI SA ¦ Thurgauerstrasse 36 8050 Zürich Schweiz ¦ Telefon: +41 43 501 06 00 ¦ E-Mail: info@iazi.ch
nicht berechtigten Personen durch angemessene technische oder organisatorische Massnahmen.
IAZI informiert den Kunden bei Vorliegen von Problemen und Risiken, bezüglich der vorliegenden Vereinbarung, unverzüglich über gängige und angemessene Kommunikationswege. Hierzu gehört auch jede potenzielle Verletzung der Datensicherheit, die zu Datenverlust oder -veränderung oder zu Zugänglichkeit durch oder Offenlegung an Dritte oder Unbefugte von Daten führen könnte.
IAZI verarbeitet die Daten des Kunden zweck- und verhältnismässig.
IAZI hält bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten die Datenschutzgesetzgebung
(inkl. Geheimhaltungspflichten) ein.
IAZI leitet ein Begehren eines Dritten, Auskünfte über den Inhalt der von
dieser Vereinbarung betroffenen Datensammlungen des Kunden zu
erteilen, unverzüglich an den Kunden weiter und enthält sich – soweit
gesetzlich zulässig – einer eigenen Auskunftserteilung und macht den
Dritten auf das Auskunftsrecht gegenüber dem Kunden, im Sinne der
Datenschutzgesetzgebung, aufmerksam und unterstützt den Kunden bei
der Beantwortung des Auskunftsgesuches vollumfänglich.
IAZI löscht sämtliche Daten des Kunden gemäss dem aktuellen Stand der
Technik unwiederherstellbar, falls das Löschen aus technischen oder
vertraglichen Gründen notwendig ist.
IAZI behandelt alle durch den Zugriff auf die Kundendaten bekannt
werdenden Informationen streng vertraulich und nach den anwendbaren
gesetzlichen Vorschriften.
IAZI lässt den Zugang zu Applikationen und Daten ausschliesslich durch
berechtigtes und qualifiziertes Personal zu und verhindert den Zugriff von
IAZI AG – CIFI SA ¦ Thurgauerstrasse 36 8050 Zürich Schweiz ¦ Telefon: +41 43 501 06 00 ¦ E-Mail: info@iazi.ch
nicht berechtigten Personen durch angemessene technische oder organisatorische Massnahmen.
IAZI informiert den Kunden bei Vorliegen von Problemen und Risiken, bezüglich der vorliegenden Vereinbarung, unverzüglich über gängige und angemessene Kommunikationswege. Hierzu gehört auch jede potenzielle Verletzung der Datensicherheit, die zu Datenverlust oder -veränderung oder zu Zugänglichkeit durch oder Offenlegung an Dritte oder Unbefugte von Daten führen könnte.
8 Datensicherheit
IAZI gewährleistet die Sicherung der Daten, damit Informationen und Anwendungen nach einem Datenverlust wegen technischer Probleme oder Benutzerfehlern wiederhergestellt werden können. Die Sicherungen werden regelmässig geprüft.
IAZI stellt gesicherte Transportwege bereit, die Sicherheitsmechanismen, wie verschlüsselte Verbindungen, Private-Network-Dienste sowie Managed-Network-Sicherheitslösungen, wie Firewalls und Angriffs- erkennungssysteme verwenden.
IAZI verhindert nach besten technischen Möglichkeiten das Einführen unautorisierter Software oder Malware.
IAZI überträgt Daten des Kunden nicht auf unautorisierte oder private Datenträger.
IAZI meldet sicherheitsrelevante Vorfälle (unautorisierter Zugriff, Verlust der Datenintegrität, etc.) unverzüglich dem Kunden.
IAZI setzt geeignete Massnahmen zur Ausfallsicherheit um und kontrolliert die Wirksamkeit dieser Massnahmen.
IAZI gewährleistet die Sicherung der Daten, damit Informationen und Anwendungen nach einem Datenverlust wegen technischer Probleme oder Benutzerfehlern wiederhergestellt werden können. Die Sicherungen werden regelmässig geprüft.
IAZI stellt gesicherte Transportwege bereit, die Sicherheitsmechanismen, wie verschlüsselte Verbindungen, Private-Network-Dienste sowie Managed-Network-Sicherheitslösungen, wie Firewalls und Angriffs- erkennungssysteme verwenden.
IAZI verhindert nach besten technischen Möglichkeiten das Einführen unautorisierter Software oder Malware.
IAZI überträgt Daten des Kunden nicht auf unautorisierte oder private Datenträger.
IAZI meldet sicherheitsrelevante Vorfälle (unautorisierter Zugriff, Verlust der Datenintegrität, etc.) unverzüglich dem Kunden.
IAZI setzt geeignete Massnahmen zur Ausfallsicherheit um und kontrolliert die Wirksamkeit dieser Massnahmen.
9 Geheimhaltung
IAZI nutzt alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie allfällige Informationen über Kunden oder Mitarbeiter des Kunden, ausschliesslich für den vereinbarten Vertrags- gegenstand und behandelt diese, gemäss einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, als geheim.
IAZI behandelt das im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung vom Kunden erlangte geschäftliche und technische Wissen vertraulich und macht es Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden verfügbar.
IAZI gewährleistet die Geheimhaltung von Kundendaten. Dies gilt nicht für Informationen, die IAZI oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bereits bekannt oder allgemein zugänglich waren.
IAZI verpflichtet sich nach Kündigung des Einzelvertrags für drei Jahre zur Aufrechterhaltung der Geheimhaltungspflicht.
IAZI nutzt alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie allfällige Informationen über Kunden oder Mitarbeiter des Kunden, ausschliesslich für den vereinbarten Vertrags- gegenstand und behandelt diese, gemäss einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, als geheim.
IAZI behandelt das im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung vom Kunden erlangte geschäftliche und technische Wissen vertraulich und macht es Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden verfügbar.
IAZI gewährleistet die Geheimhaltung von Kundendaten. Dies gilt nicht für Informationen, die IAZI oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bereits bekannt oder allgemein zugänglich waren.
IAZI verpflichtet sich nach Kündigung des Einzelvertrags für drei Jahre zur Aufrechterhaltung der Geheimhaltungspflicht.
10 Haftung
IAZI haftet durch den Kunden nachgewiesene Schäden, die aus nicht vertragsgemäss erbrachten bzw. unterlassenen Leistung entstehenden, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
IAZI haftet für Schäden an der IT-Umgebung bei Fahrlässigkeit bis zur Höhe der im Einzelvertrag vereinbarten Vergütung.
Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, insbesondere für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Verwendung der statistischen Informationen bzw. Modelle herrühren.
11 Kündigung
IAZI bewahrt Dokumentationen, die dem Nachweis der auftragsgemässen Datenverarbeitung dienen, entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus, auf.
IAZI haftet durch den Kunden nachgewiesene Schäden, die aus nicht vertragsgemäss erbrachten bzw. unterlassenen Leistung entstehenden, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
IAZI haftet für Schäden an der IT-Umgebung bei Fahrlässigkeit bis zur Höhe der im Einzelvertrag vereinbarten Vergütung.
Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, insbesondere für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Verwendung der statistischen Informationen bzw. Modelle herrühren.
11 Kündigung
IAZI bewahrt Dokumentationen, die dem Nachweis der auftragsgemässen Datenverarbeitung dienen, entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus, auf.
12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder der abgeschlossenen Einzelverträge nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit während der Laufzeit verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder der jeweiligen Einzelverträge nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder der abgeschlossenen Einzelverträge nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit während der Laufzeit verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder der jeweiligen Einzelverträge nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Angebote von IAZI sowie Vereinbarungen zwischen IAZI und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen dem Kunden und IAZI ist Zürich.
Die Angebote von IAZI sowie Vereinbarungen zwischen IAZI und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen dem Kunden und IAZI ist Zürich.